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12.11 Uhr | 27. März 2020
Politik beschließt umfängliche Hilfen

Gemeinsam durch die Corona-Krise 

KREIS BERGSTRASSE – Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und Bergsträßer Bundestagsabgeordneten Christine Lambrecht informiert über wichtige Hilfsmaßnahmen, Anlaufstellen und Möglichkeiten im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland.

„Die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland hat uns hart getroffen und erfordert von uns Politikern ein entschlossenes Handeln, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, die Gesundheit unserer Bevölkerung zu sichern und die wirtschaftlichen Folgen möglichst gering zu halten. In der aktuellen Situation sind wir jedoch alle gefordert die von Virologen vorgeschlagenen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung einzuhalten. Zugleich sind jedoch insbesondere die Berufsgruppen der Pflegenden, der Mediziner und der Polizisten stark eingespannt und leisten eine wichtige Arbeit zur Genesung der Erkrankten sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Bei diesen Personen möchte ich mich besonders bedanken. Mein Dank gilt jedoch auch den vielen Menschen, die derzeit solidarisch den älteren oder vorerkrankten Mitbürgern ihre Hilfe anbieten und beispielsweise für diese einkaufen gehen“, so Lambrecht. 

„Auch als Bundesregierung sind wir uns der Verantwortung der Lage bewusst und haben deshalb ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses soll die weitere Ausbreitung des Virus verlangsamen und die bestmögliche Versorgung der Erkrankten sicherstellen. Darüber hinaus haben wir weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie so gering wie möglich zu halten und dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze erhalten werden“, erklärt Christine Lambrecht. 

Neben dem bereits beschlossenen Kurzarbeitergeld wurden folgende Hilfen vom Bundestag und Bundesrat beschlossen:

Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Mit einem Sofortprogramm wird einmalig Selbstständigen und Unternehmern mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 9.000 Euro, bis zehn Beschäftigten und maximal 15.000 Euro für drei Monate zur Verfügung gestellt. Das soll insbesondere den Miet- und Pachtkosten helfen. Ausgeführt wird dieses Programm über die Bundesländer.

Selbstständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit ihr Lebensunterhalt und die Miete in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert sind.  

Realwirtschaft stabilisieren: Eine breite Insolvenz größerer Unternehmen hätte erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Deshalb gründet der Bund einen Wirtschaftsstabilisierungsfond. Dieser ermöglicht neben den bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über KfW-Programme großvolumige Stützungsmaßnahmen. Der Fonds wird mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen sowie 400 Milliarden Euro für Liquiditätsgarantien ausgestattet.

Sozialschutzpaket für Familien: der Verdienstausfall für Beschäftigte, die ihrer Tätigkeit aufgrund behördlich erfolgter Kita- und Schulschließung nicht oder nur eingeschränkt nachgehen können, sollen anteilig ausgeglichen werden. Darüber hinaus soll Familien, die wegen Kurzarbeit geringere Einkommen haben, einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag ermöglicht werden. Ausgeführt wird dies durch die Agentur für Arbeit. 

Gesundheitsversorgung gewährleisten und Krankenhäuser entlasten: Mithilfe eines Krankenhausentlastungsgesetz sollen die Einnahmeausfälle und höhere Ausgaben der Krankenhäuser durch den Bund kompensiert werden. Zusätzlich erhalten Krankenhäuser einen Bonus für jedes Intensivbett, das zusätzlich geschaffen und vorgehalten wird. Auch für niedergelassene Ärzte werden Einnahmeausfälle abgefedert. 

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: künftig entscheidet die Bundesregierung, ob eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt. Daraufhin hat das Bundesgesundheitsministerium die Ermächtigung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung durchführen zu können.

„In meiner Zuständigkeit ist es mir besonders wichtig, dass Mieterinnen und Mieter sowie Verbraucherinnen und Verbraucher notwendigen Schutz erfahren. Deshalb war es mir wichtig, ein Gesetz vorzulegen, das dafür sorgt, dass das eigene Zuhause oder die Geschäftsräume aufgrund von Corona bedingten Einkommensausfällen nicht verloren gehen. Mietverhältnisse dürfen vorerst nicht gekündigt werden, wenn es zu Verzögerungen bei den Mietzahlungen kommt. Und auch Leistungen der Grundversorgung (Strom, Wasser, Gas, Telefon) können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verweigert werden, weil sie ihren Zahlungspflichten krisenbedingt nicht sofort nachkommen können. Insgesamt wendet der Bund für alle diese wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen enorme finanzielle Mittel auf, um uns der Corona-Krise bestmöglich entgegenzustemmen.“, so Lambrecht. „Mein Team und mich erreichen derzeit viele Fragen hinsichtlich des Virus. Wir haben daher versucht folgend eine Übersicht zu wichtigen Anlaufstellen zusammenzutragen, bei denen betroffene Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Firmen, Ärzte sich Rat und Hilfe einholen können“, so die Bundestagsabgeordnete. zg

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Geschrieben in Worms

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