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09.53 Uhr | 9. Juni 2023
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG: SPD-Antrag vom 8. August 2022 – aus Behindertenbeirat wird Inklusionsbeirat

Einrichtung eines Inklusionsbeirates einstimmig beschlossen

In Bürstadt wird es künftig einen Inklusionsbeirat geben. Foto: www.pixabay.com

BÜRSTADT – In ihrem Antrag vom 8. August letzten Jahres hatte die SPD-Fraktion festgestellt, dass zwar alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmend erklärt hätten, die Einrichtung eines Behindertenbeirates zu befürworten, doch sei in dieser Sache bisher nicht viel passiert. Bereits in nichtöffentlicher Sitzung der Arbeitsgruppe Bürger*innenbeteiligung am 18. Mai 2021 seien bestimmte Vorgehensweisen verabredet worden. Der überwiegende Teil der Mitglieder sollte aufgrund eines eigenen Handikaps mitmachen und bereit sein Input zu liefern. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juni wurde der Weg mit dem einstimmigen Beschluss ohne Debatte für die Einrichtung eines Inklusionsbeirates freigemacht. Eine Debatte fand nicht statt Dieser soll aus maximal 11 Mitgliedern bestehen – neben jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der Caritas, des VdK, der Bewegungs- und Rehasportgemeinschaft sowie der in Bürstadt tätigen Pflegedienste

(Pflegedienst Bergstraße, Arbeiterwohlfahrt) und vier weiteren Personen aus der Bevölkerung, die sich nach dem Aufruf für eine Mitarbeit im Inklusionsbeirat bei der Verwaltung melden können. Voraussetzung hierfür ist ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 von 100. Weiterhin sollen zwei  Personen berücksichtigt werden, die sich im häuslichen Umfeld um die Pflege eines Menschen mit Behinderung kümmern oder als gesetzlich bestimmter Betreuer benannt sind. Bei den Vertretern der Institutionen soll es sich um ehrenamtlich Tätige handeln. Der Inklusionsbeirat erarbeitet sich zu Beginn seiner Tätigkeit eine entsprechende Geschäftsordnung. Hannelore Nowacki

 

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