Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen einreichen

LAMPERTHEIM – Der Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Darmstadt geht in die 4. Runde. Die Pläne müssen nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Die Entwürfe des sind ab dem 24. Juni 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.
Hinweise aus der Bevölkerung wichtig
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll. Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungspor-tal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail (beteiligung-lap@rpda.hessen.de) oder postalisch an: Regierungspräsidium Darmstadt, III 33.3, Lärmaktionsplanung, 64278 Darmstadt erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 7. August 2024 eingereicht werden. Alle Informationen zur 4. Runde des Lärmaktionsplans gibt es auch auf der städtischen Internetseite unter: bit.ly/LaermLampertheim. zg






