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15.26 Uhr | 11. April 2016
Zwischenlagerung bis zur Inbetriebnahme eines Bundesendlagers

Genehmigung für Abfalllager erteilt

BIBLIS – Das Hessische Umweltministerium hat der RWE Power AG in Essen am 5. April 2016 eine Genehmigung nach § 7 der Strahlenschutzverordnung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neuen Abfalllager am Standort Biblis erteilt. Im LAW-Lager 2 sollen schwach- und mittelaktive radioaktive Abfälle und Reststoffe aus dem Betrieb und dem Abbau des Kraftwerks Biblis, Großkomponenten aus dem Abbau des Kraftwerks Biblis (z.B. Dampferzeuger) und sonstige radioaktive Stoffe, die als Abfälle beim Betrieb des Lagers anfallen, gelagert werden.

Die Lagerung ist solange erforderlich, bis der Abtransport an das künftige Endlager „Konrad“ des Bundes möglich ist. Das Lager ist somit als Zwischenlager bis zur Inbetriebnahme eines Bundesendlagers für die ordnungsgemäße Entsorgung notwendig.

Für die Errichtung der Lagerhalle ist auch eine baurechtliche Genehmigung nach der Hessischen Bauordnung erforderlich. Diese wurde bereits im November 2015 von der zuständigen Baubehörde erteilt. zg

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Geschrieben in Biblis und Ortsteile, Lokal

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