„Deutlich mehr als zum bisherigen Höhepunkt der Pandemie“
KREIS BERGSTRASSE – Im Kreis Bergstraße hat sich innerhalb von nur sechs Tagen die Inzidenz von rund 20 auf über 70 gesteigert! Darüber informierte am Montag Landrat Christian Engelhardt im Rahmen einer Video-Pressekonferenz. Dies sei zurückzuführen auf einen sehr rapiden und starken Anstieg der Infektionszahlen innerhalb der letzten Tage. Stand Sonntagabend waren seien mehr als 250 Personen im Kreis Bergstraße mit dem Corona-Virus infiziert, „das sind deutlich mehr als im März/April, dem bisherigen Höhepunkt der Pandemie“.
Mit einer Inzidenz von über 50 sei damit die vierte Stufe des hessischen Eskalationskonzeptes zur Eindämmung des Virus erreicht. Es sehe vor, dass ein konsequentes Beschränkungskonzept erfolgen müsse. Dieses beinhalte gegebenenfalls auch Mobilitätseinschränkungen.
Außerdem erfolge eine enge Zusammenarbeit mit dem Planungsstab COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums sowie mit dem koordinierenden Krankenhaus des Versorgungsgebiets, so der Landrat. Die fünfte und höchste Stufe des hessischen Eskalationskonzepts werde ab einer Inzidenz von 75 erreicht. Derzeit liege man nur ganz knapp unter dieser Schwelle.
Auch Gesundheitsdezernentin Diana Stolz appellierte an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Es ist wichtig, dass wir alle deutlich achtsamer werden. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann mit dem eigenen Verhalten dazu beitragen, dass nicht noch weitere Maßnahmen erforderlich werden.“
Der Schlüssel für die Eindämmung des Virus, so Stolz, sei insbesondere auch die Kontaktverfolgung, welche das Gesundheitsamt leiste. Schon jetzt sei zu beobachten, dass bei rund 40 Prozent der in letzter Zeit festgestellten Neuinfizierten nicht gleich festgestellt werden konnte, wo diese sich angesteckt hatten. Die Gesundheitsdezernentin appelliert deshalb auch, die Corona-App zu nutzen.
Kreisbeigeordneter Karsten Krug ergänzte, dass am 1. Schultag die zusätzlichen Schulbusse zu einer Entlastung an den Bushaltestellen gesorgt hätten. Dabei machte er gemeinsam mit seinen Kollegen noch einmal darauf aufmerksam, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch an den Bushaltestellen vorgeschrieben sei.
In Reaktion auf die aktuelle Situation erlässt der Kreis Bergstraße zwei weitere Allgemeinverfügungen, die am Montagabend an die Presse gegen und zunächst bis zum 30. November diesen Jahres gelten:
1. Private Zusammenkünfte und private Feierlichkeiten werden in öffentlichen und angemieteten Räumen sowie im Freien auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände beschränkt.
Für den Fall, dass die Inzidenz für den Kreis Bergstraße den Grenzwert von 75 erreicht oder überschreitet, gelten weitere Beschränkungen für private Zusammenkünfte und Veranstaltungen. Vorgesehen ist hier insbesondere eine weitere Regelung zur Kontaktbeschränkung (5 Personen/zwei Hausstände).
2. Veranstaltungen
Für Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches gilt eine Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 100 Personen. Außerdem muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, auch auf dem eigenen Sitzplatz.
3. Sportbetrieb
Sport jeder Art, inklusive Schulsport, darf grundsätzlich nur kontaktlos und unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 m ausgeübt werden. Ausgenommen sind Vereinssportarten, die in einem organisierten Wettkampfbetrieb stehen (als Teil einer Liga beispielsweise), soweit ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt und alle vermeidbaren Kontakte unterbleiben.
4. Außenabgabeverbot für alkoholische Getränke
Der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken wird im Gebiet des Kreises Bergstraße in Zeit von täglich 23 bis 6 Uhr untersagt.
5. Sperrzeitfestsetzung
Für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten mit Ausnahme der Spielhallen wird die Sperrzeit im gesamten Kreis Bergstraße zwischen 23 und 6 Uhr festgesetzt.
6. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an Schule
In Absprache mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt soll der Unterricht an den Grundschulen nur im Klassenverband erfolgen. In Klassen der Sekundarstufe I (ab Klasse 5) muss auch im Unterricht ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Auf entsprechende Masken- und Erholungspausen ist zu achten. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht in Förderschulen für Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht nur, insofern es der Entwicklungsstand und die gesundheitliche Verfassung der Schülerinnen und Schüler zulässt. Bei Ganztags- oder Betreuungsangeboten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Mischung von Klassengruppen vorgeschrieben.
Diese Regelungen für den Schulbereich gelten zunächst bis 14 Tage nach dem Ende der für die jeweilige Schule gültigen Herbstferien 2020.
7. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für in Gemeinschaftseinrichtungen tätige Personen
In Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 IfSG tätige Personen sind verpflichtet, mindestens einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Reisen vermeiden
Landrat Christian Engelhardt und Gesundheitsdezernentin Diana Stolz appellieren zudem an alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße, neben Reisen in Risikogebiete im Ausland auch auf unnötige Reise in innerdeutsche Städte und Kreise, die über der Inzidenz von 50 liegen und damit als Corona-Hotspots gelten, zu vermeiden. Außerdem rufen sie dazu auf, auch im privaten Raum Feiern und Zusammenkünfte mit höchstens 10 Teilnehmern durchzuführen.
Landrat Christian Engelhardt teilt dazu mit: „Mit diesen Maßnahmen wollen wir versuchen, das aktuelle Infektionsgeschehen bei uns im Kreis zu reduzieren.“ Engelhardt appelliert dabei an alle Bürgerinnen und Bürger: „Uns wird die Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht gelingen, wenn sich nicht alle an die geltenden Maßnahmen halten. Ich appelliere, gemeinsam mit Gesundheitsdezernentin Diana Stolz, an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regeln einzuhalten! Niemand von uns möchte einen Lock-Down. Niemand von uns möchte die Folgen eines Lock-Downs spüren! Die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, die Abschottung von älteren und kranken Menschen, die massive Beschränkung der sozialen Kontakte, aber auch wirtschaftliche Probleme, einschließlich der Sorgen um den Erhalt des Arbeitsplatzes, all das sind die Folgen eines Lock-Downs. Wir möchten dies um jeden Preis vermeiden. Es darf deshalb auch nicht sein, dass die vielen, die sich an die aktuellen Regeln halten, unter der Unvernunft einiger weniger leiden müssen. Wir werden deshalb auch die Einhaltung der Regeln kontrollieren lassen.“ Der Bergsträßer Landrat hat daher bereits am Mittwoch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden gesprochen und um Unterstützung durch die Ordnungsämter der Kommunen gebeten.






