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14.27 Uhr | 30. August 2020
 FREIE WÄHLER: Nach Ablauf der EEG-Vergütung muss Fortbestand wirtschaftlicher Anlagen erfolgen 

„Weiterbetrieb der Photovoltaikanlagen muss schnellstens sichergestellt werden”

KREIS BERGSTRASSE – Zum 1. Januar 2021 fallen bundesweit rund 18.000 PV-Anlagen Photovoltaikanlagen aus der 20-jährigen EEG-Förderung heraus. Bis zum Jahr 2025 sind bundesweit rund 195.000 Anlagen davon betroffen. Im Kreis Bergstraße sind bis dahin immerhin knapp 600 Anlagen mit einer Leistung von 9,2 MW betroffen. Bis dato hat das zuständige Bundes-Wirtschaftsministerium nicht einmal einen Referentenentwurf vorgelegt, wie es zum Jahreswechsel mit diesen PV-Anlagen weitergeht. Gemäß derzeitiger Sachlage müssten alle 20 Jahre alte Anlagen die aus dem EEG-Topf gefördert wurden am 01.01.2021 stillgelegt werden.

Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEG-Förderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms, erklärt Kreisvorsitzender Walter Öhlenschläger und beruft sich dabei auf Informationen des Fraunhofer-Institutes für Solare Energiesysteme in Freiburg sowie auf den Solarenergie-Förderverein in Aachen.

Die einzigen Möglichkeiten würden darin bestehen, den erzeugten Strom aus Ü20-Anlagen vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Beide Lösungen gehen mit erheblichen Zusatzinvestitionen und erhöhten jährlichen Betriebskosten und damit zunehmenden Risiken einher. Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die eigengenutzt werden soll, muss zudem ein Anteil der EEG-Umlage (aktuell 40%) abgeführt werden. Damit bestünde die Gefahr, so die Freien Wähler, dass voll funktionsfähige und robuste Photovoltaikanlagen frühzeitig abgebaut würden. Eine solche Situation würde den Grundsätzen einer ökologisch nachhaltigen und dringend notwendigen Energiewende im Strombereich und den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 widersprechen.

Für die Freien Wähler stehe fest, dass funktionstüchtige PV-Anlagen auch nach Ablauf der EEG-Förderung ein wichtiger Bestandteil der Energiewende bleiben müssen und der erzeugte Strom unabhängig vom Alter der Anlage vom Netzbetreiber abgenommen werden muss.

Der Fortbestand wirtschaftlich nutzbarer Altanlagen müsse gesichert werden. Anlagenbetreiber und die Energiebranche warteten händeringend auf den Gesetzesentwurf, wie es nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung weitergehen könne, bzw. welche Optionen dann für die PV-Anlagenbetreiber existieren werden.

“Die Freien Wähler im Kreis Bergstraße fordern, dass die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung Erneuerbarer Energien schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt und damit ein Weiterbetrieb der Anlagen ermöglicht wird. Der netzeingespeiste Strom sollte angemessen, mindestens mit dem Börsenstrompreis, vergütet werden“, so Kreisvorsitzender Walter Öhlenschläger abschließend. zg

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Geschrieben in Worms

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