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12.33 Uhr | 29. November 2021
IN EIGENER SACHE: Infektionsschutzgesetz wird umgesetzt / Telefonische Beratung als Alternative

3G-Regel für Besuche beim TIP

Der TIP bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. Um Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende zu schützen, gelten beim Besuch die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. 

Nachweis erforderlich

Zusätzlich wird aufgrund des neugefassten Infektionsschutzgesetzes die 3G-Regel umgesetzt. Für persönliche Gespräche ist somit jetzt ein Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen tagesaktuellen Corona-Test (negativer PCR- oder POC-Antigentest einer offiziellen Teststelle/-zentrum) vorlegen. Dies gilt ebenso für mögliche Begleitpersonen.

Beratung am Telefon

Personen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind – oder keine Auskunft zu ihrem Status geben wollen –, werden gebeten, einen Termin für eine telefonische Beratung unter Telefon 06206/9450-0 zu vereinbaren. red

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Geschrieben in Allgemein

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